Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen und umfasst Pflegesachleistungen. Die nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet wird. Auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad oder nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) Anspruch. Diese Leistungen erfolgen aufgrund einer Verordnung durch den Arzt.
Unser Team – API 24/ 7 stehen Ihnen immer zur Seite, um das Leben im häuslichen Umfeld zu meistern. Zu der Grundpflege gehören folgende Leistungen:
Körperpflege:
Ernährung:
Mobilität
oder außerhalb des Wohnraums
Kommunikation:
Neueste Kommentare